Tätigkeitsschwerpunkte
- Recht der Erneuerbaren Energien
- Allgemeines Energiewirtschaftsrecht
- Prozessvertretung, rechtliche Gestaltung
- Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Dr. Martin Altrock berät umfassend zu Rechtsfragen rund um die Erneuerbaren Energien (Markt- und Netzintegration, Windkraftprojekte, Solar, Biogas, Erneuerbare Kraftstoffe, Power-to-X). Dazu gehört auch die Fortentwicklung des Rechtsrahmens sowie die Transformation des Energiesystems (Schwerpunkte: Sektoren Strom, Verkehr und Industrie) und alle Rechtsfragen rund um die Erzeugung, Förderung und Nutzung von Wasserstoff.
Lebenslauf
- Geboren 1968 in Kassel
- Jurastudium in Heidelberg und Leiden (NL), Studium der Verwaltungswissenschaften an der DHV Speyer
- Referendariat am OLG Karlsruhe, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Promotion an der Universität Heidelberg
- Seit 2000 Rechtsanwalt und seit 2006 Partner bei BBH
- Seit 2011 Mitglied des Aufsichtsrats der Enertrag AG
- Seit 2018 Lehrbeauftragter an der Technischen Universität Berlin
- Sachverständiger im Deutschen Bundestag zur Novelle des EEG 2017
- Seit 2020 Mitglied des Präsidiums des Deutschen Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verbands e. V. (DWV)