
Der Gesetzgeber hat zwei weitreichende Reformen des Personengesellschaftsrechts beschlossen:
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde das Zivil- und Handelsrecht der Personengesellschaften an die Entwicklungen und Bedürfnisse der Praxis angepasst.
Außerdem wurde das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) beschlossen.