Auch nach dem Inkrafttreten von Solvency II bleibt die Anlageverordnung ein wichtiges Regelwerk für Versorgungswerke und andere wichtige Anlegergruppen. Besonders attraktiv für Anleger ist dabei eine Zuordnung von Investments zur relativ großen Immobilienquote von 25%. Die Voraussetzungen einer solchen Zuordnung, insbes. bei indirekt über Fondsstrukturen gehaltenen Immobilien-Investments, werden genauer beleuchtet.